Wahlwerbespot oder Werbegag?
Da ist es nun, zum Schrecken der Woken-Gemeinschaft, in die Welt gesetzt. Auf YouTube, Telegram, Twitter und Facebook geistert seit gestern Abend ein Video durch das Netz, welches als „offizieller Wahlwerbespot der AfD“ angepriesen wird. Angereichert mit Fäkal-Sprache aller erster Güte ist ein Lied von Rapper Sascha Weiss aka SchwrzVyce zu hören, das mit den regierenden Politikern dieses Landes recht hart ins Gericht geht.
Von „Hurensöhnen, Missgeburten“ bis zu persönlichen Titulierungen wie „grüne Fette“ und „die Fotze“ ist nichts ausgespart worden, was die deutsche Gossensprache hergibt. Über die künstlerische Leistung des Songs streitet das Netz, über den Inhalt weniger, zumindest wenn man zu den Kritikern der Ampel-Koalition in Berlin gehört.
Spannend wird es werden, wenn die ersten Anzeigen bei den verschiedenen Staatsanwaltschaften dieses Landes eingehen werden, wegen Beleidigung, Herabwürdigung, Diskriminierung und gar Volksverhetzung. Da stellt sich dann wieder die Frage: „Was darf Kunst“, „Wo fängt Kunst an“ und „Wie weit darf Kunst gehen“ in ihrem Ausdruck. Wieviel Meinungs- und Kunstfreiheit gibt unser Grundgesetz her, wenn es auch andere Grundrechte angreift.
Eine besondere Brisanz erhält die Veröffentlichung durch den Zusatz im Video, das es sich hier um den offiziellen Wahlwerbespot der AfD handelt. Auch am Ende des Videos ist das Logo der Partei und der gesprochene Satz: „Trau dich Deutschland – AfD“ zu sehen und hören. Eine Anfrage an die Partei ist von der Redaktion gestellt aber bis zum erscheinen des Artikels noch nicht beantwortet worden.
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